Notar*innen sind Träger eines öffentlichen Amtes uns als solcher Teil der vorsorgenden Rechtspflege. Ihre Aufgabe ist es, die übereinstimmenden Vorstellungen der Vertragsbeteiligten in rechtssichere Vereinbarungen zu bringen und damit streitige Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Weitere Formerfordernisse ergeben sich daraus, dass bei nahezu sämtlichen Vorgängen beim Grundbuchamt die Vorlage von Erklärungen und Unterlagen mindestens in einer öffentlich beglaubigten Form erforderlich ist.
Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Abwicklung von:
Hier finden Sie die wichtigsten Formulare zum Thema Grundstücke. Weitere Unterlagen finden Sie unter Downloads.
Hier ausfüllen und direkt elektronisch einreichen. Bei Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung!
Sind Kinder geplant oder bereits aus der Ehe Kinder hervorgegangen, so sind in Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen auch Vereinbarungen hinsichtlich der Kindererziehung und damit einhergehenden Fragen möglich.
Gerade bei Eheverträgen ist unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit darauf zu achten, dass Lasten nicht einseitig verteilt werden, sondern ein angemessener Ausgleich zwischen den Ehegatten stattfindet.
Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen enthalten regelmäßig Regelungen aus den Bereichen
Darüber hinaus sind etwa auch Vereinbarungen möglich zur Kinderplanung und zur Ausgestaltung des Zusammenlebens, wobei hier der Durchsetzbarkeit auch bei Vorliegen einer vertraglichen Vereinbarung Grenzen gesetzt sind.
Im Rahmen einer Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wer als Ihr Betreuer eingesetzt wird, wenn doch die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung erforderlich werden sollte. Ein unbekannter Berufsbetreuer wird dadurch entbehrlich.
Wir besprechen mit Ihnen Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen, um bei der Errichtung einer Patientenverfügung konkret formulieren zu können, in welche Untersuchungen und Behandlung Sie einwilligen oder Ihre Einwilligung untersagen. Hierdurch werden häufig auch Vorsorgebevollmächtigte entlastet, die solche Entscheidungen im Ernstfall nicht treffen können oder wollen.
Hier finden Sie die wichtigsten Formulare zum Thema Vollmachten und Verfügungen. Weitere Unterlagen finden Sie unter Downloads.
Bei Vorhandensein von Kindern erben diese zu gleichen Teilen, gegebenenfalls neben einem Ehepartner. Sind keine Kinder vorhanden erben Eltern oder Geschwister, wiederum neben einem gegebenenfalls vorhandenen Ehepartner. Sind solche nahen Angehörigen nicht vorhanden, werden entferntere Verwandte nach gesetzlich geregelten Rangfolgen Erben.
Häufig erfordert jedoch die individuelle familiäre Konstellation ein Tätigwerden des Erblassers, damit sein Nachlass nicht in Hände fällt, in denen er ihn nicht sehen möchte. Häufig ist auch eine konkrete Verteilung des Nachlasses gewünscht, um Klarheit auch für die Hinterbliebenen zu schaffen. Im Übrigen sind in Patchworkfamilien in der Regel ein Testament oder Erbvertrag ratsam, um den eigenen Nachlass den eigenen Kindern zukommen zu lassen und trotzdem den Ehepartner abzusichern. Hier scheidet die Regelung über ein klassisches „Berliner Testament“ aus.
Ein besonderes Regelungsbedürfnis kann sich auch daraus ergeben, dass Behinderte oder Bedürftige zu den gesetzlichen Erben gehören.
Des Weiteren sind auch bei Zuwendungen unter Lebenden regelmäßig Ansprüche der nicht bedachten pflichtteilsberechtigten Erben zu berücksichtigen. Hier empfehlen sich häufig Pflichtteilsergänzungsverzichtsverträge.
Gerade in der erbrechtlichen Gestaltungspraxis ist es wichtig, im Rahmen einer ausführlichen Vorbesprechung die familiäre Situation und die Wünsche und Ziele bei der Regelung des Nachlasses zu erörtern. Auf Grund der Vielzahl der möglichen Konstellationen verbietet sich in aller Regel eine „Standardlösung“.
Als Notarin unterstützt Sie Annika Hergesell-Brüning bei den verschiedenen erbrechtlichen Regelungen und Vereinbarungen, wie etwa
Hier finden Sie die wichtigsten Formulare zum Thema Nachlass. Weitere Unterlagen finden Sie unter Downloads.
Darüber hinaus ist für sämtliche beim Handelsregister zur Eintragung anzumeldenden Vorgänge die Anmeldung in öffentlich beglaubigter Form elektronisch einzureichen. Hierbei ist die notarielle Unterstützung unerlässlich.
Notarin Annika Hergesell-Brüning betreut und unterstützt Sie bei der Gründung und Veränderungen Ihres Unternehmens, unter anderem bei
Hier ausfüllen und direkt elektronisch einreichen. Bei Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung!
Dazu gehören etwa die Eintragung oder Löschung von Rechten in Abteilung II des Grundbuches, Löschung von Grundschulden, Verwalterzustimmung, Grundstücksverkaufsvollmachten, Erbausschlagungen, Anmeldungen zum Handelsregister.
Notarin Annika Hergesell-Brüning macht Beglaubigungen aller Art, wie etwa: