Notar*innen sind Teil der vorsorgenden Rechtspflege, deren Aufgabe es ist, Streit von vornherein zu vermeiden.
Um die Bedeutung dieser Geschäfte für die Vertragspartner zu unterstreichen und vor übereilten Entscheidungen zu schützen, hat der Gesetzgeber bei Immobilienangelegenheiten die Mitwirkung von Notar*innen vorgesehen.
Versicherungsnehmer*innen steht Rechtsanwältin Annika Hergesell-Brüning bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Versicherer engagiert und kompetent zur Seite.
Notar*innen sind Träger eines öffentlichen Amtes und als solcher Teil der vorsorgenden Rechtspflege. Ihre Aufgabe ist es, die übereinstimmenden Vorstellungen der Vertragsbeteiligten in rechtssichere Vereinbarungen zu bringen und damit streitige Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Unser Büro ist Montag bis Freitag jeweils von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und Montag bis Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet. Nach Absprache können Termine auch außerhalb dieser Zeiten vereinbart werden.
Das Haus verfügt über einen Aufzug, so dass der Zugang zu den Kanzleiräumen barrierefrei ist. Parkmöglichkeiten finden Sie direkt vor dem Haus.
Die spezielle Kompetenz liegt dabei auf dem Gebiet des Privatversicherungsrechts. Als Fachanwältin für Versicherungsrecht mit langjähriger Erfahrung berät und vertritt Annika Hergesell-Brüning insbesondere Versicherungsnehmer*innen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen den Versicherer.